6 cm reicht
Das Haus liegt in einem neuen Wohngebiet mit Bebauungsplan, der EG+Dach mit 30° Neigung vorschreibt.
Dies bedeutet:
• teure Dachgauben
• viele Schräge Wände
• schlecht nutzbarer Dachboden
Das veranlasste uns, eine Befreiung vom Bebauungsplan zu beantragen:
Der gewählte Querschnitt liegt innerhalb des zugelassenen Umrisses.
Das zurückgesetzte OG und gleichzeitig flachere Dachneigung ermöglichen:
• gute Belichtung auch im OG
• überall Stehhöhe
• offene Räume bis ins Dach
• kein Dachspitz-Rest
Alle Räume gruppieren sich um den inneren Flur, der direkt oder indirekt beleuchtet ist.
Im Süden und Westen entstand im EG eine großzügige überdachte Terrasse, im Norden ein ungeheizter Schuppen mit einem geschützten Nebeneingang.
Das Haus hat einem Stahlbeton-Keller, das Erdgeschoss ist in Ziegelbauweise errichtet, das Obergeschoss und die Decke als Holzrahmenbau.
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